Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich
Im ambulanten Bereich fallen für gesetzlich Versicherte viele Kosten an, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Praxisgebühr, Heilpraktikerleistungen, Zuzahlungen zu Arznei-, Verband- und Heilmitteln, Eigenbeteiligung im Krankenhaus, um nur einige zu nennen.
Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich können Sie bei der Wahl der richtigen Gesellschaft diese Kosten minimieren. Nun sind die Tarife recht vielfältig und nicht selten wird ein Tarif abgeschlossen, der zwar von allem ein wenig, aber doch nicht genug an Kosten abdeckt.
So werden hier beispielsweise bei einer Versicherungsgesellschaft Vorsorgeuntersuchungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, bis € 1.500,00 pro Kalenderjahr, ambulante Operationen bis € 1.000,00 pro Kalenderjahr, Brillen und Kontaktlinsen bis € 200,00 alle drei Jahre, Heilpraktikerbehandlungen, einschließlich Arznei- und Verbandmittel, zu 75% bis € 1.000,00 pro Kalenderjahr, die Zuzahlungen für Praxisgebühren, Arznei-, Hilfs- und Heilmitteln, die Eigenbeteiligung im Krankenhaus, erstattet. Weiterhin ist eine Auslandskrankenversicherung sowie die freie Krankenhauswahl enthalten.