Gerade im Zahnbereich fallen für viele gesetzlich Versicherte mittlerweile hohe Kosten an. Es findet sich selten ein Zahnarzt, der nur Regelleistungen abrechnet.
In 99% aller Fälle werden auch privatzahnärztliche Vergütungen mit abgerechnet. Die Folge sind hohe Eigenbeteiligungen, da sich die gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch mit Festzuschüssen an den Kosten beteiligen.
Hier macht es Sinn, Zahnzusatzversicherung mit hohen Kostenerstattungen zu wählen. Die meisten Zusatzversicherung bieten Erstattung zwischen 25% und 35% an oder versprechen vollmundig eine Erstattung von 100%. Liest man weiter, stellt sich heraus, dass nur der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung verdoppelt wird. Und auch hier sind halt 100% von einer möglichen Nichterstattung der gesetzlichen Krankenversicherung auch nur € 0,00.
Dabei gibt es mittlerweile eine große Tarifauswahl an privaten Krankenversicherungsunternehmen, die hier 75% bis 90% zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen. Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nichts dazu, verbleibt es trotzdem bei den besagten Erstattungshöhen.
Entgegen der Meinung vieler Kieferorthopäden gibt es auch Versicherungen, die kieferorthopädische Behandlungen übernehmen. Gerade bei Kindern machen diese Versicherungen Sinn, da vielfach die vorhandene Fehlstellung der Zähne nicht ausreicht, um eine Kostenzusage der eigenen Krankenversicherung zu bekommen.
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