Beamte, Selbständige, Studenten nach dem Ende der Versicherungspflicht, freiwillig Versicherte, z. B. Hausfrauen, Angestellte/Arbeiter mit einem Jahreseinkommen über € 44.550,00.
Was kann versichert werden?
ambulante Behandlung, stationäre Behandlung (Mehrbett-, 2-Bett-, 1-Bettzimmer mit privatärztlicher Behandlung), Zahnbehandlung mit Zahnersatz, Pflegeversicherung, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Pflegezusatzversicherung, Kuren, Beitragsentlastungstarif im Alter.
Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung interessieren, sollten Sie ein paar Dinge beherzigen:
In der von vielen Versicherungsvertretern übersandten Übersicht ist vielfach die Rede von 100% Kostenerstattung. Sie schließen die Versicherung ab. Mit dem Versicherungsschein bekommen Sie in der Regel ein bis zu 120 Seiten starkes Tarifwerk, welches - sind wir ehrlich - sich keiner durchliest, es sei denn, es kommt zum Leistungsfall. Hier ein Auszug von einem großen deutschen Krankenversicherungsunternehmen:
Hier handelt es sich um eine abschließende Aufzählung.
Stellen Sie sich vor, Sie brauchen ein Heimdialysegerät. Kostenpunkt für ein halbes Jahr: € 46.000. Nicht erstattungsfähig bei dieser Versicherung!
Handbetriebener Krankenfahrstuhl: Kostenerstattung bis ca. € 2.500,00. Elektrorollstuhl? Fehlanzeige!
Blindenhund? Fehlanzeige!
Gleiche Hilfsmittel werden nur alle drei Jahre erstattet. Was machen Sie, wenn Ihr Rollstuhl irreparabel kaputt ist und Sie diesen erst vor einem Jahr bekommen haben?
Dieses Beispiel soll Ihnen aufzeigen, warum es wichtig ist, sich mit den Leistungen zu beschäftigen und nicht gleich den ersten und günstigsten Versicherer zu nehmen.
Sprechen Sie uns an und wir erstellen Ihnen als Krankenversicherungsspezialist individuelle Angebote und weisen Sie auf Risiken hin.